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Freiwilligenpolitik mitgestalten

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Freiwilligenrat aufwerten und transparenter machen

Avatar: Handlungsempfehlung Handlungsempfehlung
24.05.2022 20:20  

Folgende Aufgaben sind im Gesetz zum Freiwilligenrat festgeschrieben:

1. Beratung des/der Bundesministers/in für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Fragen der Freiwilligenpolitik,

2. Förderung der Vernetzung, der Zusammenarbeit und der Nutzung von Synergien innerhalb der Zivilgesellschaft/Freiwilligenorganisationen,

3. Erstattung von Vorschlägen und Empfehlungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Freiwilligenpolitik,

4. Mitwirkung an der Konzeption und Schwerpunktsetzung des periodisch zu erstellenden Freiwilligenberichts.

Diesen Aufgaben kann der Freiwilligenrat derzeit nur schwer nachkommen. Ein Treffen pro Jahr erlaubt u.a. wegen der großen Teilnehmer:innenzahl – wenig Möglichkeit sich einzubringen.

Freiwilligenorganisationen sollten die Möglichkeit erhalten, sich themenspezifisch einzubringen – zum Beispiel im Zuge von Arbeitsgruppen, damit der Freiwilligenrat tatsächlich partizipative Wirkungen erzielt. Die Sitzungen sollten transparent und öffentlich sein. Ein Freiwilligenrat sollte jedenfalls unabhängig sein und somit als Kontroll-/Beratungsorgan fungieren. Vom Freiwilligenrat ausgehend könnten mehr Vernetzungstreffen oder anderen partizipative Formate angeboten werden.

Die Funktionsdauer von 5 Jahren sollte verkürzt werden, da sich je nach gesellschaftlichen Themen und Motivation bei den Organisationen häufig Änderungen ergeben.

Zu prüfen wäre, ob das Format des Freiwilligenrats zusätzlich zur Bundesebene auch in den Bundesländern umgesetzt werden kann, um regionale Spezifika zu berücksichtigen. Um die Bedeutung der Freiwilligkeit zu unterstreichen und ganzheitlich zu betrachten, könnte der FW-Rat auf Länderebene in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Landeshauptmanns/Landeshauptfrau fallen (und nicht einem Ressort wie zB Soziales zugeordnet werden).

5 UNTERSTÜTZUNGEN
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Referenz: freiwillig-PROP-2022-05-63
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